Synodaler Weg – Folge 3: Wie wird entschieden?

In dieser Serie von BLOGs informiere ich Sie über den von Papst Franziskus ausgerufenen Synodalen Weg. Sein Ziel ist die Synodalisierung der Kirche, der sie für die Mission in der Welt von heute bereiten soll. Sie können sich auch den Podcast dazu anhören.

In diesem dritten Blog zur Synodalisierung der katholischen Weltkirche erkläre ich,
wie eine Entscheidung synodal zustande kommt.

Eine alte Rechtstradition, die bis zum Römischen Kaiser Justinian[1] in das sechste Jahrhundert n.Chr. zurück reicht, sah vor, dass von allen entschieden werden soll, was alle angeht („quod omnes similiter tangit, ab omnibus comprobetur“). Gratian hat diesen Rechtsgrundsatz in jene Rechtssammlung aufgenommen, die 1140 entstand und als Decretum Gratiani bekannt ist und oft zitiert wird.

In Zeiten, in denen die Abläufe in der katholischen Kirche eher absolutistisch gestaltet werden konnten, hat dieser Rechtssatz in der Praxis an Bedeutung verloren. Die Entscheidungsmacht wurde weithin an die Ordination gebunden. Es wurde nicht mit, sondern über die Betroffenen entschieden. Moralisch wurde allerdings erwartet, dass dies zum Wohl der Betroffenen geschehe.

Eine solche „absolutistische“ Rechtspraxis reibt sich inzwischen mit dem vertieften Kirchenbild des Zweiten Vatikanischen Konzils. Dass die einen entscheiden und über die anderen entschieden wird, verträgt sich nicht so einfach mit der verbürgten Gleichheit aller Kirchenmitglieder an Würde und Berufung. Das ist wohl auch der Grund, warum das Stichwort „Partizipation“ im Titel der kommenden Weltbischofssynode einen Platz gefunden hat.

Viele Kirchengebiete sind zudem in demokratische Kulturen eingebettet. Die Menschen haben gelernt, dass nicht einfach über sie entschieden werden kann, wenn eine Rechtssache sie persönlich betrifft. Sie wollen in angemessener Weise beim Zustandekommen Entscheidungen mitwirken, die sie betreffen. Genau das hat das Zweite Vatikanische Konzil vorgesehen. Die Betroffenen sollen in den Entscheidungsprozess in „entscheidender Weise“ eingebunden werden. Franziskus will offenbar mehr Partizipation des Kirchenvolks etablieren. Manche Ortskirchen – wie jene in Deutschland – haben dies gleich nach dem Konzil so verstanden, dass alle, die an einer Synode teilnehmen, gleichberechtigt „Sitz und Stimme“ haben.

Diese damals noch ungeschriebene, im Sinn des Konzils einfach praktizierte Rechtskultur wurde allerdings durch das Kirchenrecht von 1983 zurechtgerückt. Hat damit das Recht das Konzil beschnitten? Hat damals das Kirchenrecht sich über die Ekklesiologie erhoben? Kann das Kirchenrecht das Konzil interpretieren oder muss nicht umgekehrt das Konzil das Kirchenrecht auslegen? Eine Frage, die Fachleute derzeit heftig streiten lässt.

Jedenfalls wurde nun im neuen Kirchenrecht zwischen Beratung und Entscheidung unterschieden. Kirchenmitglieder beraten, Amtsträger entscheiden, so die Faustregel, die einzelne Ausnahmen kennt. Die Amtsträger wurden in der Regel einer Anhörpflicht unterworfen. Allerdings heißt es dann im Kirchenrecht: „obgleich der Obere keineswegs verpflichtet ist, sich ihrer, wenn auch übereinstimmenden, Stellungnahme anzuschließen, darf er dennoch ohne einen seinem Ermessen nach überwiegenden Grund von deren Stellungnahme, vor allem von einer übereinstimmenden, nicht abweichen“ (CIC can 127 §2 2). Es liegt also im Ermessen des Amtsträgers festzustellen, ob der Grund ausreicht, sich einer übereinstimmenden Stellungnahme nicht anzuschließen.

Diese „weiche“ Anhörpflicht hat zu großen Frustrationen bei nicht wenigen Kirchenmitgliedern geführt, die in den neuen pastoralen Gremien viel Zeit, Kraft und Können eingebracht haben. Sie mussten auf pfarrlicher wie diözesaner Ebene wiederholt erleben, dass ihr gut begründeter Rat zwar gehört wurde, aber nicht in die Entscheidung Eingang gefunden hat. Oftmals wurden auch gut begründete Reformanliegen von Ortsbischöfen mit dem Hinweis vom Kirchentisch gewischt, dass es sich um ein weltkirchliches Thema handle und sie daher diözesan oder regional nichts machen könnten, als den Vorschlag in Rom zu deponieren. Das erklärt, warum die Bereitschaft, Mitglied in einem kirchlichen Beratungsgremium zu werden, in den letzten Jahrzehnten lautlos verdunstet ist.

Eine Schlüsselfrage des kommenden weltweiten Synodalen Weges wird daher sein, wie die Entscheidungen zusammenkommen und welche Rolle dabei das vom Papst geforderte Hören auf das Gottesvolk spielen wird. Ein Dokument der Internationalen Theologenkommission von 2018 bindet das Beraten und das Entscheiden in ein- und demselben Prozess aneinander, ohne allerdings den Unterschied ganz aufzuheben. Alle haben mit der Entscheidung („decision“) zu tun. Der Unterschied wird durch Beifügungen „gerettet“. Alle aus dem Kirchenvolk beteiligen sich am „desicion-making“ (am Ausformulieren der Entscheidung), einige (Bischöfe) oder einer (Papst) sind sodann zuständig für das „decision-taking“ (das rechtsverbindliche Treffen der Entscheidung).

Ob das freilich eine zufriedenstellende Lösung ist? Denn es ist offen, wie das Verhältnis zwischen dem „Making“ und dem „Taking“ kultiviert wird? Wenn sich die amtlichen Entscheider der Stellungnahme einer Synodalversammlung anschließen und deren Ergebnis einfach in Kraft setzen, gibt es kein Problem. Was aber, wenn ein Papst (wie bei Humanae vitae) gegen die überwiegende Mehrheit der Beratenden entscheidet? Kann er das ohne weitere Rechtfertigung gegenüber der Versammlung? Muss er dieser schwerwiegende Gründe für seine abweichende Entscheidung nennen? Möglich wäre es auch, dass vor einer endgültigen Entscheidung die Angelegenheit wieder zur Beratung „an alle“ zurückgeht. Wird weiter dann um einen für alle annehmbare Lösung gerungen? Sollte sich dieser Vorgang wiederholen können? Oder hätte der Amtsträger (wie ein Parlament, das gegenüber einem Bundesratsbeschluss beharrt) die Möglichkeit, dann endgültig „seine“ abweichende Entscheidung in Kraft zu setzen?

Würde es sich nicht um einen erhabenen Vorgang kirchlichen Lebens handeln, wäre man also versucht, mit Blick auf die Unterscheidung zwischen „making“ und „taking“ zu sagen: „Der Teufel sitzt im Detail.“ Im schlimmsten Fall könnte nämlich alles so frustrierend bleiben, wie bisher: die „alle“ investieren Herzblut in das „decision-making“ (also das Beraten), und die „einige“ oder „einer“ bleiben beim „decision-taking“ nach wie vor frei zu entscheiden. Also ist diese sprachliche Formel womöglich lediglich ein semantischer Trick, nichts zu verändern?

Diese Frage wird spirituell noch dadurch gewichtig, weil sich ja alle verpflichten, mit lauterem Herzen auf das zu hören, was Gott der Kirche für ihre Mission in der Welt von heute zumutet. Sobald die vielfältigen und für gewöhnlich keinesfalls einstimmigen Hör-Ergebnisse auf dem synodalen Beratungstisch kommen, braucht es die „Unterscheidung der Geister“: bei Paulus ist der Kirche dazu eine eigene Gnadengabe (1 Kor 12,10) geschenkt, die von jenem der Leitung (1 Kor 12,28) unterschieden wird. Damit kehrt die Frage modifiziert wieder. Jetzt lautet sie nicht mehr: Wer entscheidet? Sondern: Wer unterscheidet die Geister? Ist das wirklich (allein) der Job der Ordinierten? Oder gilt es nunmehr auch das Charisma der Unterscheidung zu entklerikalisieren?

Es wird spannend werden. Und zwar gerade dann, wenn als der Hauptakteur des Synodalen Weges der Heilige Geist ernstgenommen wird und dieser allen gegeben ist (1 Kor 12,7).


[1] Diese Rechtsregel geht bereits auf die Justinianische Mündelrechtsverordnung (C 5,59,5 § 2) zurück. Hauck, Jasmin: Quod omnes tangit, debet ab omnibus approbari – Eine Rechtsregel im Dialog der beiden Rechte, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, hg. von W. Kaiser u.a., Band 130, Wien 2013, 398ff. 

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2 Antworten zu Synodaler Weg – Folge 3: Wie wird entschieden?

  1. Joseph schreibt:

    JA, da beginnen die „weltbewegenden“ (oder doch nur die menschenbewegenden) Fragen:
    Ist das wirklich (allein) der Job der Ordinierten? Oder gilt es nunmehr auch das Charisma der Unterscheidung zu entklerikalisieren?

    JETZT, wo erade die Auzshebelung“ der Demokratie durch dei plutikratie so schwundvoll voranschreitet und die „Manipulierten“ mit Meinungen und Stimmungen via „Multi-Medien“ vollgestopft werden, damit die da enscheiden was die „Investoren und Agitatoren“ wollen;
    jetzt also wird die RKK demokratisiert???
    Noch ein Weilchen warten dann ist die „Autoritäre Führung“ wieder Stil der Zeit und das „Papsttum“ (Kurie!) alleine unterscheidet die Geister!

    Wer legitimiert die Nichtordinierten, die berufen sind zu entscheiden und unterscheidet diese von jenen, die nur der Beliebigkeit und Sorglosigkeit hinterherlaufen?

    Aber die Frage bleibt: Sind die „Ordinierten“ jetzt nur mehr Moderatoren des Prozesses oder sind die dann doch „die HIRTEN“!
    (Eine Heerschar von Leuten die sich dauernd „selbst legitimieren“ und die das Hirtenamt in Zweifel ziehen führt zur Spaltung und zur zerstreuung der Herde!)

  2. Brand, Hildegard schreibt:

    Diese drei Aufklärungsbeiträge sind ja total interessant, auch weil uns immer wieder die Rückblicke in ein anderes J a h r t a u s e n d aufhorchen lassen, was alles schon mal möglich war an „demokratischen“ Wegen, so wie uns oft der Kirchenhistoriker Hubert Wolf staunen lässt, wenn er
    z.B. das Wirken von mächtigen Äbtissinnen , also auch das starke Mitwirken von Frauen in früheren Jahrhunderten als Fakten und Mögichkeiten „ausgräbt“ . Das wäre ja ein „Konservare“ eher des „G u t e n – A l t e n“ f ü r das scheinbar „Neue“ , wenn es um demokratische Prozesse in der kath. Kirche gehen sollte.
    Tja,
    und was machen mit den vielen kleinen Teufelchen im Detail und den vielen offenen Fragen
    in den letzten Abschnitten des dritten Beitrags, die ja so wichtig für uns Unbedarfte in Sachen Kirchenrecht sind. Und gut – die fachkundliche Aufklärung darüber !
    Hoffentlich gibts nicht immer wieder einen übergroßen Teufel, in welcher Gestalt / welchen Gestalten auch immer….
    Und – wenns um „Evangelisieruung“ geht: für mich würds reichen :

    – einfach „nur“ Frieden, Gerechtigkeit, Menschenrechte, Frauenrechte, Rettung von Natur und Mensch in die Welt in Nah und Fern hineintragen, ob ich nun Christin oder „nur“ Mensch heiße.
    Wär ja schon was Wert, wenn Menschen dazu gewillt sind, wo und in weIchen
    g e m e i n s a m e n Aktionsradien auch immer ( wenn noch nicht als Rechte in der kath. Kirche verankert , dann all das auch in sie hineintragen! ) .

    Ich denke, die dafür nötigen Grundstandards von Werten sind uns aus vielen Kulturen aus über 2000 Jahren bekannt und immer wieder vermittelbar, d.h. eigentlich nur : “ Mensch -Werden“ , mit welchen Vorzeichen des Glaubens, einer Kirche, einer Gemeinschaft auch immer …

    Global können wir uns es nicht mehr leisten, Grenzen zu ziehen zwischen Kirchen, Weltanschaungsgemeinschaften, zwischen Kirchenmitgliedern und Nicht- Kirchlichen, zwischen Oben und Unten in Hierarchien, usw….
    Deshalb ist das innerkirchliche Gezerre um den eigentlich als selbstverständlich zu wertenden
    „synodalen Weg“ unverantwortlich. Es geht inzwischen nicht um die „Rettung der Kirche“,
    sondern um die „Rettung der Welt“ !
    Eine „Jesus- Bewegung“ könnte dazu als eine unter vielen anderen „Bewegungen “ einen Beitrag leisten. Ein Zusammenschluss mit so vielen anderen Bewegungen ist der einzige „Weg“ zur „Rettung der Welt“ .
    Der synodale Weg muss auf diesen „globalen Weg“ hinführen, kann sich davon nicht abspalten. Alles andere ist „irre-führend“ – weg von dem „großen Weg“ !

    Nebenbei bemerkt – hat das Wort „Evangelisierung“ für mich immer noch den Beigeschmack von „Missionierung“ im Zusammenhang mit üblen Kolonisationszeiten, auch wenn das Wort
    “ frohe Botschaft “ so schön ist….

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