50 Jahre Humanae vitae – ein Gastkommentar von Günter Virt und Martin Lintner

Günter Virt ist em. Univ. Prof. an der Universität Wien. – Martin Lintner, OSM, ist Ordinarius für Moraltheologie und Spirituelle Theologie an der PTH Brixen.

In wenigen Monaten kehrt der 50. Jahrtag der Veröffentlichung der Enzyklika Humanae vitae von Paul VI. wieder. Es ist ohne Zweifel das am kontroversesten diskutierte lehramtliche Schreiben eines Papstes, nicht nur der jüngeren Kirchengeschichte. Auch fünf Jahrzehnte nach seiner Veröffentlichung dauern die Diskussionen an. Kürzlich äußerte sich der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Müller, im Rahmen der Präsentation eines Buches über „Karol Wojtyła und Humanae vitae“. Er sagte, dass die Lehre der Enzyklika von keinem Papst verändert werden könne. Die Lehrentscheidung von Paul VI. sei unfehlbar. Sie gehöre zur christlichen Anthropologie und entspräche sowohl der geoffenbarten wie der natürlichen Sittenlehre.

Humanae vitae kommt das Verdienst zu, dass sie zunächst die Ehelehre von Gaudium et spes aufgreift und vertieft (Nr. 7-10). Dann begründet der Papst das Verbot der künstlichen Empfängnisregelung naturrechtlich (Nr. 11-14). Die Sexualität sei von einer naturgemäßen Einheit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung geprägt, die im einzelnen Akt nicht aufgelöst werden dürfe. Erlaubt sei hingegen die natürliche Empfängnisverhütung, die die natürlich Ordnung respektiere (Nr. 16). Schließlich geht der Papst auf Befürchtungen bzgl. negativer Folgen der künstliche Empfängnisverhütung ein wie die mögliche Gefährdung der ehelichen Treue, die Aufweichung der sittlichen Zucht, der Verlust der Ehrfurcht vor der Frau, eine staatliche Familienpolitik durch Verordnung von empfängnisverhütenden Maßnahmen etc. (Nr. 17). Die Enzyklika endet mit einigen pastoralen Richtlinien. U.a. fordert der Papst, dass gerade in diesem Bereich die Verkündigung der Lehre  immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein müsse („cum tolerantia atque caritate“; Nr. 29).

Die Auseinandersetzungen um das sittliche Verurteilung der künstlichen Empfängnisregelung haben den Blick auf die anderen Inhalte der Enzyklika von Anfang an verstellt. Die Bischofssynoden 2014 und 2015 sowie Papst Franziskus in Amoris laetitia verlangen deshalb, die Botschaft von Humanae vitae wiederzuentdecken. Das bedeutet, dass auch die Ehelehre des Konzils weiter zu vertiefen ist, wofür Amoris laetitia einen entscheidenden Beitrag leistet. Zugleich ist die Frage zu vertiefen, wie sich unterschiedliche Methoden der Empfängnisregelung auf die Gesundheit der Eheleute, besonders der Frau, und auf das eheliche Leben sowie darüber hinaus auf das gesellschaftliche Klima gegenüber Sexualität, Partnerschaft und Kindern auswirkt. Ein wichtiger Aspekt ist auch der, dass die Lehre der verantworteten Elternschaft so vertieft wird, dass den Eltern in der Tat die Verantwortung über die Zeugung und Elternschaft zugetraut wird. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Gewissensbildung.

Und damit wird ein neuralgischer Punkt berührt, denn in den kritischen Reaktionen von vielen Bischofskonferenzen nach der Veröffentlichung von Humanae vitae haben die Bischöfe auf die Bedeutung des reifen, wohlüberlegten Gewissensurteils der Ehepaare hingewiesen. Weitere neuralgische Punkte der Enzyklika sind ferner der Bezug zur Tradition. Das Traditionsargument war für Paul VI. und seine engsten Berater bekanntlich ein wesentliches Motiv dafür, dass er sich nicht ermächtigt sah, der Lehre seiner Vorgänger auf dem Stuhl Petri zu widersprechen. Obwohl er sich bewusst war, dass die Argumente für seine Lehrentscheidung von vielen als nicht überzeugend angesehen werden, verlangte er den Glaubensgehorsam gegenüber dem Lehramt, das in besonderer Weise vom Heiligen Geist erleuchtet sei.

Es wäre klüger, wenn im Hinblick auf den 50. Jahrtages der Enzyklika genau diese neuralgischen Fragen theologisch sachlich reflektiert würden: die Gewissensbildung, das Verhältnis zwischen Tradition und Lehrentwicklung, die Beziehung zwischen Lehramt, Theologie und dem Glaubenssinn der Gläubigen, der Unterschied zwischen Glaubensgehorsam und loyalem Empfinden mit der Kirche etc. Ansonsten laufen wir Gefahr, einen 50-jährigen Konflikt lediglich weiter in die Länge zu ziehen. Die Botschaft von Humanae vitae werden wir auf diese Weise jedenfalls nicht wiederentdecken und den Vertrauensverlust, den die Enzyklika und die strenge pastorale Haltung besonders von Johannes Paul II. bei vielen Gläubigen bewirkt haben, nicht überwinden.

Es ist unklug, auch nach 50 Jahren weiterhin derart umstrittene Positionen einfach weiterhin zu monieren, ohne die differenzierten theologischen und pastoralen Auseinandersetzungen und Entwicklungen in den letzten fünf Jahrzehnten zu berücksichtigen, ganz so, als hätten diese nichts zur Klärung und Vertiefung der umstrittenen Frage beigetragen. Beispielsweise hinsichtlich der Frage der Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe und ihrer Offenheit für die Zeugung eines Kindes: Bedeutet dies, dass tatsächlich jeder einzelne Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet sein muss (vgl. Nr. 11)? Müssten Empfängnisverhütung und Abtreibung nicht genauer auseinandergehalten werden (vgl. Nr. 14)? Ist die Verurteilung der künstlichen Empfängnisverhütung als „in sich unsittlicher ehelicher Akt“ (vgl. Nr. 14) bzw. als „immer unerlaubt“ (vgl. Nr. 16) moraltheologisch begründbar?

Kardinal Müller meinte schließlich noch, die Lehre von Humanae vitae werde durch zwei Heilige gestützt, den hl. Johannes Paul II. und Paul VI., der noch in diesem Jahr heiliggesprochen werden soll. Abgesehen davon, wie man zur fast schon inflationären Selig- und Heiligsprechung von Päpsten der jüngeren Kirchengeschichte stehen mag, bedeutet ein solcher Akt jedoch nicht, dass die betroffenen Personen als Menschen nicht auch fehlbar waren und deshalb Fehler gemacht haben können.

 

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Eine Antwort zu 50 Jahre Humanae vitae – ein Gastkommentar von Günter Virt und Martin Lintner

  1. Johanna Spöth schreibt:

    Eine mutige Aussage, die so manchen gläubigen Katholiken erleichtern kann!

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