Dubia an die Dubia-Kardinäle

Wie Kardinal Brandmüller und Co. die Kirche abschaffen.

Ich verstehe die Besorgnis der Dubia-Kardinäle und jener, die sie unterstützen. Denn auch ich habe als Pastoraltheologe Sorgen. So gibt es in der Tat Kirchenmitglieder, die sich so weit vom Anspruch des Evangeliums entfernt haben, dass ihnen dessen Weisungen fernliegen. Es gibt auch solche, die Amoris laetitia als Generalabsolution für jede Scheidung und Wiederverheiratung ansehen. Andere lehnen auch für den Einzelfall eine, wie sie sagen, jegliche „Einmischung der Kirche“ ab und übersehen dabei, dass die sakramentalen Feiern immer etwas mit der Kirche zu tun haben und daher eine Scheidung und Wiederheirat nicht nur eine Privatangelegenheit ist. Und jene, die sich auf das Gewissen berufen, könnten die Warnung von Papst Benedikt XVI. in „Deus caritas est“ bedenken, dass das Gewissen von Macht und Interessen verschattet sein kann – ich kann mir selbst nicht sicher sein, dass ich meinen „eigenen Vogel“ mit dem Heiligen Geist verwechsele.

Aber statt dass die Dubia-Kardinäle die Bischofskonferenzen mahnen, zum Abbau solcher berechtigter Sorgen angemessene pastorale Durchführungsbestimmungen zu erlassen, greifen Sie den Papst an, der in Amoris laetitia für Einzelfälle endlich einen pastoralen, theologisch durchaus gerechtfertigten Weg eröffnet hat.

Natürlich respektiere ich es, wenn sich die vier Kardinäle und ihre Kombattanten auf ihr Gewissen berufen, wenn sie im Rahmen ihrer grundsätzlichen Papsttreue den Papst kritisieren. Beides verträgt sich miteinander und die Kirche wie der Papst halten das aus. Aber ich habe dubia, ob sich dabei die Dubia-Kardinäle nicht doch auch verrannt haben.

Fake-Fakten

Da ist einmal das merkwürdige Argument von Kardinal Brandmüller, dass immerhin 800000 ihre Dubia teilten und ihre Kritik am Papst unterstützten. Dieses soziologische Argument aus dem Mund des Kardinals überrascht. Zudem ist er methodisch unredlich. Denn diese überwältigende Zahl wird aus dem Zusammenhang gerissen.

Papst Franziskus hatte zur Vorbereitung der ersten Familiensynode eine weltweite Umfrage in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war unübersehbar eindeutig. Die Betroffenen wünschten mit einer erdrückenden Mehrheit eine Änderung der pastoralen Regeln bei Scheidung und Wiederheirat. Es waren allein in der Diözese Graz-Seckau über 24000 Personen, welche Großteils sich dafür aussprachen. Hochgerechnet auf die Weltkirche sind das Millionen von Kirchenmitgliedern. Um die Minderheit zu stärken, hat es dann eine Petition gegeben, die dieser in der Auseinandersetzung der Familiensynode ein wenig mehr Gewicht verschaffen sollte. Alle Umfragen und auch die Petition lagen auf dem Tisch der außerordentlichen Familiensynode. Sie wurden auch gründlich erwogen. Die Diskussionen, so konnte man hören, waren lautstark und kontrovers.

Dann folgte die ordentliche Familiensynode. Es wurde nunmehr theologisch darum gerungen, ob die katholische Kirche nicht in die Schule der Orthodoxen Kirchen gehen solle. Vor allem der deutschsprachige Zirkel mit den Kardinälen Kasper, Schönborn, Müller, Koch haben ein einmütiges, theologisch solides Ergebnis gefunden. Über die Ergebnisse wurde sodann abgestimmt. Das mit großen Mehrheiten beschlossene Dokument diente schließlich dem Papst bei der Abfassung von Amoris laetitia.

Wenn nun Kardinal Brandmüller behauptet, die Petition unterstütze die Dubia der vier Kardinäle, so ist das methodisch schlicht falsch und irreführend. Das Faktum der Petition im Rahmen der Erhebung wird zur Fake-News zur Flankierung der Dubia. Redlich wäre es, dann zumindest dazu zu sagen, dass eine weit größere Anzahl den Dubia kritisch entgegensteht.

Insgesamt verwundert aber die Pastoraltheologie das soziologistische Spiel mit Zahlen. Und dass sich ein Kirchenhistoriker dazu hinreißen lässt. Die Wahrheit ist nämlich kein Produkt von Umfragen, wenngleich sich darin Erfahrungen wiederspiegeln können, die aus dem Ringen um ein evangeliumsgemäßes Leben von betroffenen Menschen stammen und daher bei der Wahrheitsfindung sehr hilfreich sein können.

Daher verlangt die Pastoraltheologie immer dann, wenn sie soziologische Befunde vorfindet, eine zweite theologische Reflexion der Daten – also einen Blick auf die Daten aus der Sicht des Evangeliums. Ein Beispiel: In Eberau, einem Burgenländischen Ort hatte ein Pfarrgemeinderat über die Einrichtung eines Erstaufnahmelagers in der Ortsgemeinde abgestimmt. 95% waren dagegen. Am Sonntag aber trat der Pfarrer auf die Kanzel und fragte: Wenn wir als Gemeinde vors Gericht Gottes gezogen werden – so Mt 25 – was werden wir dann sagen, wenn er uns frage, ob wir Fremde und Obdachlose aufgenommen haben. Die überwältigende Mehrheit hatte in diesem Fall mit Sicherheit nicht Recht.

Zahlenspiele sollten als nicht das Ringen um die Wahrheit und einen theologisch verantwortlichen Weg verwirren.

In der Schule der Orthodoxie

Kardinal Brandmüller ist ein erfahrener Kirchenhistoriker. Da könnte er aus seinem Fach zur Unterstützung von Amoris laetitia viel beitragen statt Zweifel – dubia – zu streuen. Es ist ihm mit Sicherheit bekannt, dass das Konzil von Trient ein Dokument über die Ehe gegen die Position der Protestanten, die Ehe sei lediglich „ein weltlich Ding“, entworfen hatte. Als es fertig war, merkten einige ökumenisch Wache, dass mit diesem Dokument zugleich die pastorale Ehepraxis der Orthodoxie mitverurteilt worden wäre. Daraufhin schrieben sie das Dokument um. Die katholische Kirche hat also der orthodoxen Kirche die Christlichkeit in Fragen ihrer Ehepastoral nie abgesprochen.

Nun hatte aber schon Kardinal Franz König während des Konzils 1963 verlangt, die katholische Kirche solle in die Schule der Ostkirchen gehen. Dort wird die Weisung Gottes akribisch eingemahnt. Der einzelne gefallene Mensch bleibt aber nach dem pastoralen Prinzip der Oikonomia nicht immer auf dem Boden liegen. So sehen die Canones des heiligen Basilius (+379) in Absprache mit dem Bischof eine Bußzeit als Heilungszeit vor und dann kann die volle Integration auch in das sakramentale Leben der Kirche im Einzelfall erfolgen. Eben diese Prinzipien übernimmt die ordentliche Familiensynode, entwickelt sie aber entscheidend weiter. Denn nicht mehr der Bischof entscheidet paternal, sondern die Entscheidung geschieht im Einzelfall im Wechselspiel zwischen dem unersetzbaren Gewissen des Einzelnen und der Begleitung durch einen erfahrenen Seelsorger, eine erfahrene Seelsorgerin, die der Bischof dem einzelnen Menschen zur Seite stellt. Es sind jetzt die Ostkirchen, die von Amoris laetitia lernen könnten.

Die Dubia-Kardinäle halten diese nunmehr gemeinsame orthodox-katholische Praxis für häretisch. Das Konzil von Trient war hingegen anderer Meinung, wie eben die große Mehrheit der Bischöfe auf der ordentlichen Familiensynode und nunmehr auch der Papst in Amoris laetitia. Weiß das der erfahrene Kirchenhistoriker nicht mehr?

Gott schon, nicht aber die Kirche

Theologisch grenzgängerisch wird die Auseinandersetzung derer, die den Papst kritisieren, aber dann, wenn sie vermeintlich „einfühlsam“ mit Blick auf wiederverheiratete Geschiedene argumentieren: ‚Es mag ja sein, dass Gott ihnen vergibt – aber die Kirche könne ihnen nicht vergeben.‘ Hier sind theologisch Dubia an der Position der Dubia-Kardinäle angebracht. Ein solcher Satz erledigt nämlich letztlich alles Tun der Kirche, ja macht die Kirche als Ganze überflüssig. Denn wenn im zugespitzten Ernstfall der einzelne Mensch sein Heil im Alleingang zu erlangen hat und die Kirche ihn dabei im Stich lässt, dann erübrigt sich eine Kirche. Ob das die Dubia-Kardinäle wirklich wollen: letztlich ihre eigene Selbstabschaffung?

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5 Antworten zu Dubia an die Dubia-Kardinäle

  1. KATHARIA PATEROK schreibt:

    ……Nun hatte aber schon Kardinal Franz König während des Konzils 1963 verlangt, die katholische Kirche solle in die Schule der Ostkirchen gehen. Dort wird die Weisung Gottes akribisch eingemahnt. Der einzelne gefallene …….DAS IST AUCH 2017 NOCH GÜLTIG IM SINNE VON „PRO ORIENTE“ , WIEN am 18.11.2017 KATHARINA PATEROK; AUTORIN

    Antwort

  2. Johanna Spöth schreibt:

    Sehr geehrter Prof. Zulehner, Sie bedienen sich immer einer sehr geschliffenen Rede- und Schreibweise, dieses mal war es allerdings nicht das Florett, sondern das Schwert mit dem Sie
    „symbolisch“ kämpfen – habe lauthals gelacht – trotz aller Ernsthaftigkeit des Themas:“ …niemand ist sicher, dass er eben nicht den eigenen Vogel mit dem Hlg. Geist verwechselt “ – nichts für ungut,
    das musste ich los werden!

  3. Dr. Helmut Heugl schreibt:

    Dr. Helmut Heugl
    Als ein solcher bis zum Tod verbannter Sünder (=geschiedener Wiederverheirateter) habe ich mich auch mit den entsprechenden Texten im Katechismus beschäftigt und habe folgende Fragen:
    Zu 1650: Wo steht etwas geschrieben, von denen die verlassen wurden? Wo von denen, die einen solchen Geschiedenen heiraten, ohne an der Scheidung beteiligt gewesen zu sein?
    Was soll man bereuen, wenn man verlassen wurde?
    Zu 1651: An welchem kirchlichen Leben sollen sich solche Menschen beteiligen, außer die Kirchensteuer zu bezahlen? Was ist, wenn so ein Mensch stirbt, ohne das Bußsakrament empfangen zu dürfen?
    Zu 2386: Was heißt das? Darf eine solche Person wieder heiraten? Das Bußsakrament empfangen und zur Kommunion gehen?
    Zu 1665: Wie passt das zum obigen Artikel?

    Auszug aus dem Evangelium nach Johannes 8,1-11
    … Da brachten die Schriftgelehrten und die Pharisäer eine Frau, die beim Ehebruch ertappt worden war. Sie stellten sie in die Mitte und sagten zu ihm: Meister, diese Frau wurde beim Ehebruch auf frischer Tat ertappt. Mose hat uns im Gesetz vorgeschrieben, solche Frauen zu steinigen. Nun, was sagst du?
    Mit dieser Frage wollten sie ihn auf die Probe stellen, um einen Grund zu haben, ihn zu verklagen. Jesus aber bückte sich und schrieb mit dem Finger auf die Erde. Als sie hartnäckig weiterfragten, richtete er sich auf und sagte zu ihnen: Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als erster einen Stein auf sie.
    Und er bückte sich wieder und schrieb auf die Erde.
    Als sie seine Antwort gehört hatten, ging einer nach dem anderen fort, zuerst die Ältesten. Jesus blieb allein zurück mit der Frau, die noch in der Mitte stand.
    Er richtete sich auf und sagte zu ihr: Frau, wo sind sie geblieben? Hat dich keiner verurteilt?
    Sie antwortete: Keiner, Herr. Da sagte Jesus zu ihr: Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!

    Meine Fragen dazu: Sind nicht die Vertreter der konservativen Amtskirche die logischen Nachfolger der Pharisäer und Schriftgelehrten? Sie richten generell, sowie die Pharisäer, die sich auf das Gesetz von Moses berufen. Sie berufen sich noch dazu nicht direkt auf das Wort Gottes, sondern auf ihnen passende Interpretationen.
    „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als erster einen Stein auf sie“, sagte Jesus. Wie viele derer die die diese Verurteilung gegenüber allen geschiedenen Wiederverheirateten vertreten, sind ohne Sünde? Wie viele derer, die wegen Missbrauchs verurteilt wurden (das waren sogar Kardinäle), stehen jetzt noch am Altar, verwandeln Brot und Wein…? Für wie viele Priester, die eine Frau lieben und ein Kind haben, zahlt diese Amtskirche Alimente, verbietet aber den Priestern, sich zu ihren Kindern zu bekennen?
    Und einer der geschieden wurde, weil er verlassen wurde und eine, die an dieser Scheidung nicht beteiligt war und sich jetzt liebend um den Mann und sein Kind kümmert, sollen praktisch sein ganzes Leben vom kirchlichen Leben ausgeschlossen werden?
    „Auch ich verurteile Dich nicht“, sagte Jesus. Warum verurteilt dann die konservative Amtskirche unabhängig vom Einzelfall? Hat sie vergessen, wie ihr Herr und Meister reagiert hat?

    • zulehner schreibt:

      Geschätzter Dottore,
      ich habe Ihnen BLOG akzeptiert – auch wenn er sehr persönlich ausgefallen ist.
      Ich rate Ihnen zur Sache, das Schreiben von Papst Franziskus Amoris laetitia zu lesen – oder auch meinen Kommentar dazu (siehe unten). Auf diesem Weg werden wohl alle Ihre Fragen beantwortet.
      Herzlich Ihr Paul M. Zulehner

      [ist kürzlich erschienen]
      Paul M. Zulehner: Vom Gesetz zum Gesicht. Ein neuer Ton in der Kirche. Papst Franziskus zu Ehe und Familie – AMORIS LAETITIA; Ostfildern 2016. Das Dokument von Papst Franziskus über Ehe und Familie wurde in der Rezeption erheblich unterbewertet. Romfixierte Zentralisten zeigten sich überwiegend enttäuscht. Der Papst habe nicht gelehrt und keine Gesetze verändert. Ihm liege „lediglich“ an der Pastoral im Umkreis von Ehe und Familie. Unentwegt zitiere er auch die beiden Familiensynoden der Jahre 2014 und 2015. Diese Apostolische Exhorte ist aber ein Dokument, das weit über die Ehe- und Familienpastoral hinausweist

  4. Häfliger Toni schreibt:

    Geschätzte Leserinnen und Leser

    Eine der geschichtsträchtigsten Fussnoten aller Zeiten – Anmerkung Nr. 351 im päpstlichen Schreiben „Amoris laetitia“ (Text siehe unterhalb des Absenders) – entfachte eine weiterhin andauernde Auseinandersetzung unter Kirchenführern wie unter Laien, die in den Extremen zwischen „Häresie“ (Irrlehre) und „Wendepunkt“ im Eheverständnis der katholischen Kirche schwankt. Während die einen, die unter Johannes Paul II. und Benedikt XVI. „Papsttreue“ nicht oder selten kannten, nun Wert auf „Papsttreue“ legen, werden andere, jahrzehntelang „Papsttreue“ zu „Papstapostaten“ (Papstabtrünnigen).

    Diese „Überkreuzungs“-Situation ist aussergewöhnlich hilfreich für alle Kirchenglieder (dazu gehören selbstverständlich auch die Kirchenleitenden), die Hilfe anzunehmen bereit sind, genauer: die ehrlich zu sein in der Lage sind. Es wird unübersehbar, dass „Papsttreue“/“Papstuntreue“ in jedem Fall die Projektion (Abbildung) des eigenen Standpunktes, der eigenen Überzeugung ist. Damit ist gesagt, dass wir alle letztlich doch nur gehorsam – ich formuliere dies bewusst so – unserem eigenen Geist gegenüber sind. Ebenso heisst dies: Wessen Geist heiliger Geist ist, kann nicht an einem sog. Lehramtsträger in seiner Funktion festgemacht werden, sondern bleibt – einer Ur-Überzeugung der Kirche entsprechend – eine persönliche Gewissens- und Glaubensfrage.

    Da wir alle – ob etwas gescheiter oder weniger gelehrt – Halt suchen, um das Leben verantwortlich ausrichten zu können, stellt das Gewahrwerden eines bestenfalls theoretisch geforderten, nie aber in der Praxis gleichbleibend vollzogenen absoluten (ausschliesslichen) Gehorsams einer Lehre, einem Dogma, einer institutionellen oder personalen Autorität gegenüber ein je nach persönlicher Beschaffenheit mehr oder weniger harter Schlag dar.

    An dieser Stelle setzt aus meiner Sicht das an, was wir Liebe, was wir kirchliche Gemeinschaft nennen: Wir sollten in dieser äusserlichen „Halt-Losigkeit“ einander verständnisvolle Stütze, Mittragende sein. Als Mittragende werden wir zu menschlichen, dem möglichen Scheitern unterworfenen „Stellvertreterinnen/Stellvertretern Gottes“. Es gibt so nicht mehr einen oder begrenzt viele „Stellvertreter Gottes“, sondern sie sind sehr zahlreich und nicht mehr bloss männlich.

    Was ist, wenn Gläubige (auch hier sind Amtsträger inbegriffen) die gemachte Darstellung nicht teilen können und auf der Absolutheit der (oder einer) katholischen Lehre bestehen? – Ich glaube, auch in diesem Fall ist Liebe sowie innere Freiheit gefragt: Diese „konservativen“ Gläubigen haben ein Anrecht auf ihren Standpunkt. Sie werden die Kirche nicht „zerstören“, genausowenig wie die „Progressiven“ die Kirche „zerstören“. Zerstört kann eine Institution nur werden, die nicht wirklich als (liebende) Gemeinschaft lebt.

    Treu, wenn auch nicht immer papsttreu, grüsst Sie

    Toni Häfliger
    CH-3072 Ostermundigen

    Fussnote 351 in „Amoris laetitia“ (Die Freude der [geschlechtlichen. TH] Liebe), zitiert gem. der autorisierten deutschen Übersetzung:

    In gewissen Fällen [kirchlicher Hilfe für wiederverheiratete Geschiedene. TH] könnte es auch die Hilfe der Sakramente
    sein. Deshalb » erinnere ich [die Priester] daran, dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf, sondern ein Ort der
    Barmherzigkeit des Herrn « (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium [14. November 2013], 44: AAS 105 [2013], S. 1038).
    Gleichermaßen betone ich, dass die Eucharistie » nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel
    und eine Nahrung für die Schwachen « ist (ebd., 47: AAS 105 [2013], S. 1039).

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